Verfassung

Pressemitteilung

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Landessynode beschließt Verfassungsänderung zum Verhältnis von Christen und Juden

Die 24. Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers hat während ihrer XIII. Tagung am Freitag, dem 29. November 2013, eine Änderung der Kirchenverfassung zum Verhältnis von Christen und Juden beschlossen. In Artikel 1 Absatz 2 der Verfassung wird der Satz „Zeugnis, Mission und Dienst erfolgen in Gemeinschaft mit anderen christlichen Kirchen und im Zeichen der Treue Gottes zum jüdischen Volk.“ angefügt. Und der Artikel 4 wird um einen Absatz ergänzt: „Die Landeskirche ist durch Gottes Wort und Verheißung mit dem jüdischen Volk verbunden. Sie achtet seine bleibende Erwählung zum Volk und Zeugen Gottes. Im Wissen um die Schuld unserer Kirche gegenüber Juden und Judentum sucht die Landeskirche nach Versöhnung. Sie fördert die Begegnung mit Juden und Judentum.“

Superintendent Gerd Bohlen, der Vorsitzende des Ausschusses für Theologie, Kirche und Mission, sagte bei der Vorstellung der Verfassungsänderung vor der Landessynode: "Angestoßen von Landesbischof Meister hat sich die 24. Landessynode zum Ziel gesetzt, unsere Kirchenverfassung um einen Passus zum Verhältnis von Kirche und Judentum zu erweitern. Denn es ist zwingend und dringend erforderlich, dass wir unsere Wurzel kennen und unser eigenes Selbstverständnis von daher profilieren. Und weil 75 Jahre nach der Reichspogromnacht eine theologische Bestimmung des Verhältnisses fällig ist und eine Verankerung in der Verfassung geboten erscheinen lässt.

Die Verfassungsänderung beinhaltet auch eine Verpflichtung, dass sich die Landeskirche auf allen Ebenen und in der Fläche mit dem Thema auseinandersetzt und die Begegnung mit Juden und Judentum fördert. Das ist zum einen eine theologische Verantwortung. Die besondere Geschichte, die der eine Gott mit seinem Volk und mit der Kirche Jesu Christi hat, sollte jedem Christenmenschen bewusst sein. Zum anderen ist das eine historische Verantwortung, die uns gerade auf dem Hintergrund unserer Schuld gegenüber Juden und Judentum in besonderer Weise in Pflicht nimmt."

Landesbischof Ralf Meister sagte: "Diese Verfassungsänderung ist eine besondere Stunde der Synodengeschichte. Aus diesem Bekenntnis zur bleibenden Erwählung des jüdischen Volkes ergibt sich nun der klare Auftrag, gegen jede Form des Antisemitismus und Antijudaismus in unserer Gesellschaft aufzustehen und konkret zu handeln."

Hannover, 29. November 2013

Pressestelle der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
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